Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung gilt für die Website und die Kursplattform für Pflegekurse nach § 45 SGB XI.
Stand der Vereinbarkeit
Diese Angebote sind mit den Anforderungen des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG) und der Norm EN 301 549 teilweise vereinbar. Die Anmeldung, die Kursübersicht, die Lernseiten und die Teilnahmebescheinigung entsprechen WCAG 2.1 Stufe AA; die unten genannten Inhalte sind noch nicht vollständig geprüft.
Nicht barrierefreie Inhalte
Interaktive Kurseinheiten
Die interaktiven Kurseinheiten sind direkt in die Lernseiten eingebunden. Der Hersteller des verwendeten Erstellungsprogramms erklärt, dass sein Programm die Anforderungen an Barrierefreiheit erfüllt. Wir haben noch nicht selbst geprüft, ob unsere damit erstellten Einheiten vollständig mit der Tastatur und mit Vorleseprogrammen bedienbar sind. Zu jeder Einheit gibt es zusätzlich eine PDF-Fassung — auch diese ist noch nicht vollständig für Vorleseprogramme aufbereitet.
PDF-Dokumente
In einigen PDF-Dateien sind Überschriften, Absätze und die Lesereihenfolge noch nicht vollständig für Vorleseprogramme gekennzeichnet. Dadurch kann es schwierig sein, sich im Dokument zu orientieren oder den Inhalt in der richtigen Reihenfolge vorlesen zu lassen. Sie können die Kursinhalte auch direkt auf den Lernseiten im Browser aufrufen; für die dort eingebetteten interaktiven Einheiten steht unsere eigene Prüfung allerdings noch aus.
Live-Kurse
Die Live-Kurse finden in einem Videokonferenzdienst statt, dessen Barrierefreiheit wir nicht selbst verantworten. Wer nicht live teilnehmen kann, meldet sich bei uns; wir suchen gemeinsam eine Lösung.
Erstellung dieser Erklärung
Diese Erklärung wurde am 6. August 2026 erstellt und zuletzt am 23. September 2026 überarbeitet. Grundlage ist eine Selbstbewertung: eine Prüfung mit einem automatischen Prüfwerkzeug (axe-core) am 17. August 2026 — sie umfasste alle Seiten beider Dienste, die ohne Pfadangabe erreichbar sind, dazu je eine Beispielseite für eine Lerneinheit und eine Kursklasse, und fand keine Verstöße der Stufen A und AA —, eine kriterienweise Selbstbewertung nach dem BITV-Prüfverfahren sowie fortlaufende automatische Zusicherungen im Entwicklungsprozess. Ein automatisches Werkzeug deckt nur einen Teil der Anforderungen ab; die Prüfung mit Screenreader, reiner Tastaturbedienung und 200-%-Vergrößerung sowie eine externe Begutachtung stehen noch aus.
Barrieren melden — Kontakt
Ihnen ist etwas aufgefallen, das Sie nicht nutzen können? Schreiben Sie uns, wir antworten und suchen eine Lösung, auch kurzfristig für Sie persönlich.
Durchsetzungsverfahren
Wenn Sie auf Ihre Meldung keine zufriedenstellende Antwort erhalten, können Sie sich an die Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen (MLBF) wenden.